Leistungsbewertung
Für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Erziehungsberechtigten müssen die Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung transparent sein und erläutert werden. Hierbei darf nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Beiträge für die Beurteilung maßgeblich sein.
1. Mündliche Mitarbeit
Bewertung der mündlichen Leistung im Unterricht
Ein fächerübergreifender Konsens über Bewertungskriterien mündlicher Leistungen von SchülerInnen konnte in folgenden Punkten hergestellt werden:
Bewertung der mündlichen Leistungen im Unterricht Unter mündlichen Leistungen werden alle Leistungen verstanden, die während des Unterrichts nicht in Form von Klausuren, Klassenarbeiten (Langzeitfächer) und zensierten schriftlichen Lernkontrollen (Kurzzeitfächer) erbracht werden.
Zur Transparenz:
1.1 Allgemeine Hinweise
Hausaufgaben dürfen nicht benotet, können aber bewertet werden ( + / o / -).
Probleme bei der mündlichen Bewertung:
Detailierte Informationen zur mündlichen Mitarbeit finden Sie im Downloadbereich.
2. Klassenarbeiten und Klausuren
2.1 Klassenarbeiten
Jahrgänge 5-10
Der Leistungsbewertung dienen schriftliche, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen.
Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem vierstündigen Fach sind 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben.
In den übrigen Fächern sind mit Ausnahme des Faches Sport zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr verbindlich. Bei Unterricht, der nur ein Schulhalbjahr erteilt wird, entscheidet die Fachkonferenz, ob ein oder zwei zensierte schriftliche Lernkontrollen verbindlich sind.
2.2 Klausuren
2.2.1 Klausuren in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
| 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Klausuren | 2 | 1 | 1 | 1 |
| Dauer | 2/4 Stunden | 3 Stunden | 6 Stunden | 2 Stunden |
| 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Klausuren | 2 | 1 | 1 | 1 |
| Dauer | 2/2 Stunden | 3 Stunden | 2/4 Stunden (für P4-Prüflinge) | 2 Stunden |
| 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Klausuren | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Dauer | 2 Stunden | 2 Stunden | 2 Stunden | 2 Stunden |
3. Gewichtung mündlich/schriftlich für Sek I
Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Leistungen in den Fächern:
4. Leistungsbewertung im Fach Kunst
Für das Fach Kunst liegen besondere Regeln vor welche im Folgenden beschrieben werden.
Es werden bewertet:
Sonstige Mitarbeit
Anteil der der Gesamtnote im Doppeljahrgang:
Praktische Arbeit
Anteil der der Gesamtnote im Doppeljahrgang:
Klassenarbeiten
Anteil der der Gesamtnote im Doppeljahrgang
Bei der zusammenfassenden Beurteilung einer Endnote richtet sich die Gewichtung der Teilbereiche nach der Struktur des vorangegangenen Unterrichts, d.h. nach dessen Schwerpunkten in Anforderungen und Arbeitsweisen. Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass eine praktische Arbeit über vier die andere jedoch nur über eine Doppelstunde angefertigt wurde.
Es werden bewertet:
Mitarbeit im Unterricht
Praktische Arbeit
Klausuren
Bei der zusammenfassenden Beurteilung einer Endnote richtet sich die Gewichtung der Teilbereiche nach der Struktur des vorangegangenen Unterrichts, d.h. nach dessen Schwerpunkten in Anforderungen und Arbeitsweisen. Die Gewichtung der Klausur mit weniger als 50 % erscheint im Hinblick auf den Unterricht in zweistündigen Grundkursen (gN2) angemessen.