(1) Vorwort
Smartphones und andere mobile digitale Endgeräte (Tablets, PDAs, Smart Watches etc.) sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und finden immer mehr Einzug in die Institution Schule. Dabei erfüllen sie mittlerweile viel mehr Funktionen als nur Telefonieren, Nachrichten verfassen oder Text- bzw. Datenverarbeitung. Sie werden unter anderem zu Recherchen, als Terminplaner, zum Fotografieren bzw. Filmen oder für den Austausch von Daten genutzt.
Als Ziel einer zeitgemäßen Schule möchte sich das Gymnasium Munster dieser Entwicklung nicht verschließen, sondern sie konstruktiv in den Unterricht und die Schullandschaft einfließen lassen.
Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass eine Vielzahl von Aktionen beim Nutzen eines Smartphones oder anderen mobilen digitalen Endgeräten leicht einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, das Urheberrecht oder das Kunsturheberrecht darstellen kann und hierbei Straftaten begangen werden können.
Missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt oder missachtet wird.
- das Recht auf physische und / oder psychische Unversehrtheit eingeschränkt oder missachtet wird.
- das Recht auf höfliche oder respektvolle Behandlung eingeschränkt oder missachtet wird.
- Bilder, Filmszenen und/oder Audiodateien mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen bloßzustellen oder zu entwürdigen.
Solche Verstöße bzw. Missbräuche können vom Gymnasium Munster nicht toleriert werden. Oberstes Ziel ist es immer, eine förderliche Lernatmosphäre zu erhalten.
Damit dies an unserer Schule gelingt, haben Lernende, Eltern sowie Lehrkräfte eine Nutzungsordnung vereinbart:
Sie regelt das Mitbringen von mobilen digitalen Endgeräten in das Gymnasium Munster sowie deren Verwendung im Gymnasium Munster bzw. bei schulischen Veranstaltungen auch außerhalb des Gymnasiums Munster.
(2) Regelungen
Digitale Endgeräte wie Smartphones, Kopfhörer, Smartwatches usw. sind während des Schultages von den Lernenden im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche aufzubewahren.
Nach ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft oder der Schulleitung ist die Nutzung dieser Geräte im Unterricht, auf dem Schulgelände oder während der Pausen zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt, sofern die nachfolgenden Regeln eingehalten werden.