Projektarbeit
Grundlage unserer Projektarbeit ist der Runderlass des MK vom 16.12. 2011 (SVBl 03/2012) "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 des Gymnasiums".
Darin heißt es:
- 4.1 Projektorientiertes Lernen und projektorientierte Arbeitsweisen sind besonders gekennzeichnet durch fachübergreifende und fächerverbindende Fragestellungen und Methoden und lassen es zu, dass sich die Schule außerschulischen Lernorten öffnet.
- 4.11 In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht gemäß Nr. 4.1 durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schul- und schulformübergreifend organisiert werden kann. Die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler sollen über die mit dem Projektunterricht verbundenen pädagogischen und organisatorischen Fragen rechtzeitig informiert werden; bei der Planung, Vorbereitung sowie Durchführung sind die Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten nach Möglichkeit zu beteiligen.
An unserer Schule führen wir in diesem Schuljahr (2019/2020) freie Projekttage am Ende des Schuljahres durch (fünf Tage).
Der Schulvorstand entscheidet am Ende des vorausgehenden Schuljahres über Anzahl und Terminierung der Projekttage für das folgende Schuljahr. Für die Sekundarstufe II gilt bis auf Weiteres, dass die Schülerinnen und Schüler an den Projekten teilnehmen.
An den freien Projekttagen können auch Schülerinnen und Schüler bzw. schulexterne Experten Projekte anbieten und leiten. Die Information der Erziehungsberechtigten erfolgt über ihre Vertreter im Schulvorstand.