Schülervertretung

Im Gremium der Schülervertretung (SV) sind alle Klassen durch ihre Klassensprecher vertreten.

Hauptsächlich besteht die Aufgabe darin die Interessen der Schüler in anderen Gremien und vor den Lehrern oder den Eltern zu vertreten, diese Aufgabe fällt dem Schülersprecher und seinen beiden Vertreter zu. Durch die SV können Schülern sich am Schulalltag beteiligen, es können in den monatlichen SV-Sitzungen Wünsche zu Veränderungen an der Schule selber oder Themen geäußert werden, welche bei höheren Gremien diskutiert werden sollten. Dazu besitzt die SV die Aufgabe die Schüler über neue Informationen, die für die Schüler oder für das Schulleben interessant sind, zu informieren. Die von den Schülern jährlich gewählten Schülervertreter sind unter anderem im Schulvorstand und im Kreisschülerrat vertreten.

Aktuelle Schülersprecher

Niklas Helmcke
Schülersprecher

Jahrgang 10

Constantin Weidmann
stv. Schülersprecher

Jahrgang 9

Neben den Pflichten veranstaltet die SV jedes Jahr viele Aktionen für die Schüler. Vor den Weihnachtsferien wird traditionell ein Völkerballturnier für die Schüler der fünften bis zehnten Klassen veranstaltet. Dazu kommen an besonderen Tagen wie zu Nikolaus die Möglichkeit für die Schüler Nikoläuse an ihre Mitschüler zu verschenken, was auch durch die SV organisiert wird.

Neben diesen Veranstaltungen strebt die Schülervertretung an, in der Zukunft mehr Turniere, Verkäufe und Konzerte zu veranstalten. Beraten und unterstützt wird die Schülervertretung durch Herrn Seyer-Rohde.

Geschäftsordnung der SV des Gymnasiums Munster

§ 1 Aufgaben und Ziele

1. Organe der Interessenvertretung der Schüler sind der Schülerrat (SR) und die Schülervertretung (SV). Näheres regelt §5.

2. Die in §1 Abs. 1 Genannten dienen als Repräsentanten der Schülerinteressen vor:

  • der Schulleitung
  • den Lehrern
  • den Eltern

3. Sie sind Ansprechpartner für Schüler, wirken am allgemeinen Schulleben und einem guten Schüler-Lehrerverhältnis mit.

§ 2 Grundsätze

Schüler dürfen wegen ihrer Beteiligung im Schülerrat (SR) oder der Schülervertretung (SV) nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Tätigkeit in der SV ist im Zeugnis oder der Kompetenzmappe des Schülers in geeigneter Form ohne Wertung zu würdigen.

§ 3 Wahlen

1. Sämtliche Wahlen sind allgemein, frei, gleich und geheim durchzuführen. Es besteht bei allen Wahlen ein Enthaltungsrecht.

2. Klassensprecherwahl in der Sek. I

  • Klassensprecher sind innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des aktuellen Schuljahres zu wählen. Ein Termin ist vorher festzulegen und den Schülern mitzuteilen.
  • Zu Beginn werden zwei freiwillige Wahlhelfer ernannt, die sich nicht zur Wahl aufstellen lassen dürfen, um die Wahl eigenständig zu leiten.
  • Es werden in zwei Wahldurchgängen erst ein Klassensprecher und dann dessen Vertreter gewählt.
  • Jeder Schüler der gesamten Klasse darf zur Wahl aufgestellt werden, solange sie/er bereit ist, das Amt zu übernehmen. Dies geschieht entweder durch sie/ihn selbst oder durch ein anderes Mitglied der Klasse.
  • Jeder Schüler hat für jede der Wahlen jeweils eine Stimme. Der Name des Kandidaten für den gestimmt werden soll, wird auf einen Zettel geschrieben und in einem beliebigen Gefäß gesammelt. Enthaltungen erfolgen durch einen nicht beschrifteten Zettel.
  • Die Auswertung der Wahlen erfolgt öffentlich durch die Wahlhelfer vor der Klasse.
  • Die Wahl gewinnt derjenige, der die meisten Stimmen erhält.
  • Die Wahl wird gültig, wenn die gewählten Kandidaten die Wahl annehmen, die Geschäftsordnung der Schülervertretung des Gymnasiums Munster akzeptieren, im Klassenbuch eingetragen werden und zur ersten Versammlung der Schülervertretung erscheinen.

3. Ausnahmeregelung im Jahrgang

4. Am Ende eines Schuljahres werden aus der SV drei Schüler bestimmt, die sich im folgenden Schuljahr um die Einführung der Schüler/innen der 5. Klasse in die Arbeit der SV kümmern.

5. Die Wahlen der Klassensprecher und deren Vertreter finden erst nach den Sozialtrainingstagen statt.

6. Der Wahlvorgang kann individuell durch den jeweiligen Jahrgang bestimmt werden.

7. Es wird ein Jahrgangssprecher und ein Vertreter gewählt.

8.Die Schülersprecherwahlen sind innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des aktuellen Schuljahres durchzuführen.

9. Jeder Schüler der das 14. Lebensjahr beendet hat, kann sich selbst als Kandidat aufstellen lassen. Anmeldung erfolgt bei den Schülersprechern des Vorjahres oder dem SV-Beratungslehrer. Ein entsprechender Aushang erfolgt.

10. Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt in dem SV-Schaukasten.

11. In der Sek. I wird die Wahl separat in den Klassen durchgeführt und von den Wahlbeauftragten geleitet.

12. Schüler der Sek. II haben in den Pausen eigenständig die Gelegenheit, ihren Wahlzettel im SV-Raum abzugeben.

  • Dabei ist die Art der Stimmenvergabe identisch mit der in Abs. 2, jedoch erfolgt nur ein Wahldurchgang.

13. Die Auswertung der Stimmen erfolgt zeitgleich zu den Wahlen im SV-Raum durch die übrigen Wahlhelfer.

14. Der Kandidat mit dem größten Stimmenanteil wird Schülersprecher, die Kandidaten mit dem zweit-/drittgrößten Stimmenanteil werden Vertreter.

15. Die Wahl wird vom Wahlbeauftragten als gültig erklärt, wenn die gewählten Kandidaten die Wahl annehmen und die Geschäftsordnung der Schülervertretung des Gymnasiums Munster akzeptieren.

16. Mitglieder der SV können Lehrer/innen für das Amt vorschlagen.

17. Das Wahlverfahren verläuft wie in Absatz 2.

18. Die Wahl wird als gültig erklärt, wenn der Lehrer diese annimmt.

19. Wahlen in der Sek. II.

20. Schülersprecherwahlen.

21. Wahl des SV-Beraters.

§ 4 SV-Berater

1. Der SV-Berater unterstützt die Arbeit der SV. Dabei ist er für die Betreuung der Schülervertreter zuständig.

2. Der SV-Berater ist Ansprechpartner bei Problemen, hat eine beratende Funktion in der SV und vermittelt zwischen SV und Lehrerschaft/Schulleitung

3. Der SV-Berater hat sein Amt so lange inne, bis:

  • Der SR setzt sich aus allen Klassensprechern, Jahrgangssprechern der Oberstufe sowie den Gremienvertretern sowie den Schülersprechern zusammen.
  • Die SV besteht aus den Jahrgangssprechern, den Vertretern im Schulvorstand, dem Vertreter im Kreisschülerrat, den Vertretern der Steuergruppe sowie den Schülersprechern. Der SR wählt – bis auf die Schülersprecher- die SV.

§ 5 Innere Struktur von SR und SV

1. Die Belange der Schülerschaft des Gymnasiums Munster werden durch den Schülerrat (SR) sowie die SV (Schülervertretung) vertreten.

  • Der SR setzt sich aus allen Klassensprechern, Jahrgangssprechern der Oberstufe sowie den Gremienvertretern sowie den Schülersprechern zusammen.
  • Die SV besteht aus den Jahrgangssprechern, den Vertretern im Schulvorstand, dem Vertreter im Kreisschülerrat, den Vertretern der Steuergruppe sowie den Schülersprechern. Der SR wählt – bis auf die Schülersprecher- die SV.

2. SR- Sitzungen

3. SR- Sitzungen finden in der Regel zwei/drei Mal pro Halbjahr während der Unterrichtszeit statt. Bei Bedarf können weitere Termine mit der SL abgesprochen werden.

4. Die Einladung erfolgt über den E-Mail-Verteiler, einen Aushang im SV-Schaukasten sowie über den Vertretungsplan.

5. Den Vorsitz haben der Schülersprecher und seine Vertreter.

  • Die erste SR-Sitzung des Schuljahres wird von dem ehemaligen Schülersprecher oder seinem Vertreter einberufen.
  • Ist keiner der oben Genannten mehr auf der Schule, so wird die Sitzung von dem SV-Berater einberufen.

6. Alle Mitglieder der SR/SV sind gleichberechtigt.

7. Auf Antrag eines Mitglieds können Gäste zu den Sitzungen eingeladen werden.

8. SV – Sitzungen

  • SV-Sitzungen finden in der Regel alle zwei Wochen in der Unterrichtszeit oder den Pausen statt. Der Termin wird am Ende des vorherigen SV-Treffens bekannt gegeben Dabei erfolgt eine enge Absprache zwischen Schülersprecher und Vertretern, Jahrgangssprechern, Vertretern des Schulvorstandes sowie des Vertreters im Kreisschülerrat.

4. Ämter

Für die folgenden Ämter schlagen die Mitglieder des SR Kandidaten vor, die von den Vorsitzenden eingesetzt werden:

  • zwei Kassenprüfer
  • zwei Vertreter für jede Fachkonferenz
  • zwei Vertreter in der Steuergruppe
  • drei Vertreter für den Schulvorstand
  • ein Wahlbeauftragter und sechs Wahlhelfer für die Wahl des Schülersprechers
  • zehn Vertreter in der Gesamtkonferenz (inkl. beider Schülersprecher)

5. Versäumnisse

  • Sowohl bei SV-Sitzungen als auch bei SR-Treffen besteht Anwesenheitspflicht.
  • Kann ein Mitglied nicht an einer Sitzung bzw. einem Treffen teilnehmen, hat es sich abzumelden.
  • Abmeldungen erfolgen bei einem anderen Mitglied, welches an der besagten Versammlung teilnimmt, um dessen Fehlen begründet zu entschuldigen.
  • Durch eine Anwesenheitsliste wird die Teilnahme der Mitglieder festgestellt
  • Sollte ein Mitglied mehr als dreimal unentschuldigt fehlen, wird der Klasse nahegelegt einen neuen Klassensprecher zu wählen.

§ 6 Schulvorstand

Bei Schulvorstandssitzungen wird die Schülerschaft durch die gewählten Vertreter repräsentiert.

§ 7 SV- Konto

1. Die SV bekommt innerhalb des Landkreis Budges der Schule eine Kontonummer. Die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen erfolgt über die Schulleitung. Die Kontostände können nach Bedarf erfragt werden.

2. Über die Verwendung der SV-Gelder bestimmt die SV durch Mehrheitsentscheid.

3. Diese Geschäftsordnung tritt durch einen Beschluss des SR mit einer 2/3-Mehrheit in Kraft.

4. Zur Änderung bedarf es eines schriftlichen Änderungsantrages des SR mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen wird.

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